FAQ zum Digital Service Act

Was ist der Digital Service Act (DSA)?

Der Digital Service Act (dt. Gesetz über digitale Dienste) ist ein europäisches Gesetz, das auf ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld abzielt. Es verbessert die Regulierung digitaler Dienste in der EU und regelt ihre Aktivitäten.

Was regelt der DSA?

Das Gesetz zielt darauf ab, die Verantwortung von Online-Plattformen zu stärken und die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzer im Internet umfassender zu schützen. Es regelt dabei insbesondere den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten und Produkten sowie Hassrede und Falschinformationen und verpflichtet Vermittlungsdienste zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit. Besonderer Schutz gilt dabei Minderjährigen.

Wann gilt der DSA?

Am 16. November 2022 ist der DSA in der EU offiziell in Kraft getreten. Seit dem 25. August 2023 müssen sehr große Plattformen und Online-Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzende in der EU erste Vorgaben umsetzen. Ab dem 17. Februar 2024 gilt der DSA vollumfänglich – auch für kleine Plattformen und Online-Suchmaschinen.

Für wen gilt der DSA?

Der DSA gilt in allen EU-Staaten und hat einen breiten Anwendungsbereich. So gilt er grundsätzlich für jegliche Art von Vermittlungs- und Online-Diensten, wobei diese weder eine Niederlassung in der EU haben, noch wesentliche Verbindungen zur EU aufweisen müssen. In Abhängigkeit zu der Art und Größe der digitalen Dienste unterscheidet sich jedoch der Umfang, der zu befolgenden Regelungen und Sorgfaltspflichten.

Was ändert sich für Nutzende?

  • Nutzende von Online-Plattformen erhalten konkrete Rechte, um sich gegen diese Plattformen oder andere Nutzerinnen und Nutzer zu wehren. So können beispielsweise illegale Inhalte leichter gemeldet werden und müssen durch die Plattformen sorgfältig geprüft werden.
  • Werbung darf nicht auf der Grundlage sensibler Daten der nutzenden Personen, wie z.B. politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit, angezeigt werden.
  • Die Plattformen müssen jegliche Werbung kennzeichnen und die Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wer sie finanziert.
  • Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten klare Informationen darüber, warum ihnen bestimmte Inhalte empfohlen werden und haben das Recht, sich gegen auf Profiling beruhende Empfehlungssysteme zu entscheiden.
  • Die Nutzung von personenbezogenen Daten minderjähriger Personen für Werbung ist nicht gestattet.

Die Mitgliedstaaten der EU sind für die Umsetzung des DSA in nationales Recht verantwortlich und müssen entsprechende Aufsichts- und Durchsetzungsbehörden einrichten. In Deutschland wird die zentrale Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. 

Hier finden Sie weitere Informationen.