Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Polizei Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Taskforce gegen Hass und Hetze (initiative-toleranz-im-netz.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind programmatische Elemente ohne für Screenreader erkennbare Beschriftung vorhanden.
  • Es gibt Fehler in der HTML-Syntax.
  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

Die oben aufgeführten Punkte werden so schnell wie möglich nachgebessert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.07.2022 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.08.2022 überprüft und aktualisiert.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite Taskforce gegen Hass und Hetze (initiative-toleranz-im-netz.de) auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstrasse 85
D – 70372 Stuttgart

Telefon: + 49 (0)711 5401-2488
Telefax: + 49 (0)711 5401-2005

E-Mail: stuttgart.lka.taskforce-hassundhetze@polizei.bwl.de
Internet: http://www.lka-bw.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.